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LIZENZVEREINBARUNG 
openSUSE® 11.3

Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für das Herunterladen, die
Installation oder die Nutzung von openSUSE 11.3 und dessen
Updates unabhängig von der Art der Bereitstellung. openSUSE 11.3
ist ein Sammelwerk und unterliegt dem Urheberrechtsgesetz (Copyright
Law) der USA. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen gewährt
Ihnen das openSUSE-Projekt eine Lizenz für diese Gemeinschaftsarbeit
entsprechend der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz (GPL) Version 2.
Indem Sie openSUSE 11.3 herunterladen, installieren oder nutzen,
stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.

openSUSE 11.3 ist ein modulares Linux-Betriebssystem, das aus
Hunderten von Softwarekomponenten besteht. Die Lizenzvereinbarung
zu jeder Komponente befindet sich im Allgemeinen im Quellcode der
jeweiligen Komponente. Mit Ausnahme bestimmter Dateien, die die
nachstehend erläuterte Marke „openSUSE“ enthalten, ermöglichen
es Ihnen die Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige
Komponente zu kopieren und weiterzugeben. Mit der potenziellen
Ausnahme bestimmter Firmware-Dateien ermöglichen es Ihnen die
Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige Komponente
sowohl in Quellcode- als auch in Binärcodeform zu kopieren, zu
ändern und weiterzugeben. Diese Vereinbarung stellt weder eine
Einschränkung Ihrer Rechte im Rahmen der Lizenzbedingungen zu
einer bestimmten Komponente dar, noch gewährt Sie Ihnen Rechte,
die an die Stelle dieser Lizenzbedingungen treten.

openSUSE 11.3 und alle Komponenten einschließlich Quellcode,
Dokumentation, Aufmachung, Struktur und Anordnung wurden vom
openSUSE-Projekt und anderen mit einem Copyright versehen und
sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze geschützt. Der
Rechtsanspruch auf openSUSE 11.3 und dessen Komponenten bzw. auf
Kopien, Änderungen oder zusammengeführte Teile verbleibt bei
den Vorgenannten und unterliegt der jeweiligen Lizenz. Die Marke
„openSUSE“ ist eine Marke von Novell, Inc. in den USA und
anderen Ländern und wird nach Genehmigung verwendet. Gemäß
dieser Vereinbarung sind Sie zur Verteilung unveränderter Kopien
von openSUSE 11.3 mit der Marke „openSUSE“ unter der Bedingung
berechtigt, dass Sie die Markenrichtlinien des openSUSE-Projekts
befolgen. Diese sind unter http://en.opensuse.org/Legal
zu finden. Diese Markenrichtlinien sind bei der Verteilung von
openSUSE 11.3 unabhängig davon einzuhalten, ob openSUSE #VERSION#
verändert wurde.

Soweit in dieser Vereinbarung oder in einer Lizenz zu einer bestimmten
Komponente nicht ausdrücklich erwähnt, WERDEN OPENSUSE 11.3 UND
DESSEN KOMPONENTEN GEMÄSS DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN IN DER
VERFÜGBAREN FORM OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG
BEREITGESTELLT UND LIZENZIERT. HIERZU GEHÖREN DIE IMPLIZITEN
GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGENTUMSRECHT,
NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Das
openSUSE-Projekt garantiert nicht, dass die in openSUSE 11.3
enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen und dass
openSUSE 11.3 völlig fehlerfrei ausgeführt wird oder genau wie in
der Begleitdokumentation beschrieben funktioniert. DIE NUTZUNG VON
OPENSUSE 11.3 ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR.

SOWEIT UNTER DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN MÖGLICH SIND DAS
OPENSUSE-PROJEKT UND DESSEN LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER
MITARBEITER NICHT FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
DIREKTER, BEILÄUFIG ENTSTANDENER ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE PROFIT- ODER
ERSPARNISVERLUSTE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNFÄHIGKEIT ZUR
NUTZUNG VON OPENSUSE 11.3 ERGEBEN KÖNNEN. DIES GILT AUCH DANN,
WENN DAS OPENSUSE-PROJEKT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN
KENNTNIS GESETZT WURDE. IN LÄNDERN, IN DENEN DIE RECHTSPRECHUNG DEN
AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON SCHADENSERSATZFORDERUNGEN
BESCHRÄNKT, BETRÄGT DIE GESAMTHAFTUNG DES OPENSUSE-PROJEKTS UND SEINER
LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER MAXIMAL
50 US-DOLLAR ODER, SOFERN EINE DERARTIGE EINSCHRÄNKUNG NICHT ERLAUBT
IST, DEN MAXIMAL ZULÄSSIG EINGESCHRÄNKTEN BETRAG.

Gemäß der Gesetzgebung der USA versichern und garantieren Sie, dass:
(a) Ihnen bekannt ist, dass openSUSE 11.3 Exportkontrollen gemäß
den „Export Administration Regulations“ (EAR) des
US-Wirtschaftsministeriums unterliegt; (b) Sie sich nicht in einem
verbotenen Zielexportland gemäß den Vorschriften und Bestimmungen der
EAR oder der USA befinden; (c) Sie openSUSE 11.3 nicht ohne die
erforderlichen Exportlizenzen oder -genehmigungen von der US-Regierung
an verbotene Orte, Einheiten oder Privatpersonen exportieren oder
rückexportieren; (d) Sie openSUSE 11.3 nicht ohne Genehmigung der
US-Regierung in Form von Bestimmungen oder spezieller Lizenzen zur
Verwendung in Nuklear-, chemischen oder biologischen Waffen oder in
der Raketentechnologie einsetzen oder übertragen; (e) Ihnen bekannt
ist und Sie zustimmen, dass Sie, wenn Sie sich in den USA befinden und
openSUSE 11.3 an qualifizierte Endbenutzer exportieren oder
übertragen, gemäß EAR Abschnitt 741.17(e) dem Commerce Department's
Bureau of Industry & Security (BIS) halbjährliche Berichte mit Namen
und Adresse (einschließlich Land) aller Empfänger liefern müssen und
(f) Sie darüber informiert sind, dass andere Länder Import, Nutzung
oder Export von Verschlüsselungsprodukten möglicherweise einschränken
und Sie allein für die Einhaltung derartiger Import-, Nutzungs- oder
Exporteinschränkungen verantwortlich sind.

Sollte sich eine Bestimmung in dieser Vereinbarung als nicht
durchsetzbar erweisen, ist die Durchsetzbarkeit aller anderen
Bestimmungen davon nicht betroffen. Diese Vereinbarung unterliegt den
Gesetzen des US-Bundesstaats Utah und der USA, unabhängig von Gesetzen
zur Regelung einander widersprechender Gesetze, mit der Ausnahme, dass
die Konvention der Vereinten Nationen für den internationalen Verkauf
von Gütern nicht zutrifft. Diese Vereinbarung stellt das gesamte
Übereinkommen zwischen Ihnen und dem openSUSE-Projekt im Hinblick auf
den Gegenstand der Vereinbarung dar und kann nur in einem von beiden
Parteien unterschriebenen Schriftstück geändert werden. Ein Verzicht
auf eines der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte wird erst
wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschrieben ist.
Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, der auf einen
Vertragsbruch oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, kann nicht
als Verzicht auf künftige Rechte erachtet werden, die sich aus dieser
Vereinbarung ergeben. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung
durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen in FAR 52.227-14
(Juni 1987), Alternate III (Juni 1987), FAR 52.227-19 (Juni 1987) oder
DFARS 252. 227-7013 (b)(3) (November 1995) bzw.  den zutreffenden
Folgebestimmungen.

Copyright (c) 2008 The openSUSE Project. Alle Rechte vorbehalten.
„Novell“ und „openSUSE“ sind eingetragene Marken von Novell, Inc., dem
ausgewiesenen Gründer und Förderer des openSUSE-Projects. „Linux“ ist
eine eingetragene Marke von Linus Torvalds. Alle anderen Marken sind
das Eigentum der jeweiligen Besitzer.



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